Frage des Bauherrn: Müssen Sie so oft auf die Baustelle kommen? Reicht nicht eine Bauüberwachung auf Abruf?
Antwort des Architekten: Nur durch eine sorgfältige Bauleitung können wir sicherstellen, dass die Arbeiten auch ordentlich ausgeführt werden. Als Architekt muss ich daher die Möglichkeit haben, jederzeit, wenn ich es für nötig halte, die Gewerke und deren Baufortschritt zu kontrollieren. Nur so kann ich die notwendigen Anweisungen auf der Baustelle erteilen. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die Gewerke lückenlos ineinander greifen und diejenigen Arbeiten, die dem Nachfolgegewerk als Grundlage dienen, korrekt ausgeführt sind.
Kommt es zu einem Streit über einen Mangel, ist das Wichtigste ein lückenlos geführtes Bautagebuch. Das kann ich aber nur dann erstellen, wenn ich auch regelmäßig auf der Baustelle bin. Je öfter ich Baustellenbesuche durchführe, desto mehr kann ich sehen, dokumentieren und Mängel schon im Zeitpunkt des Entstehens verhindern. Bestimmte Mängel können - wenn sie nicht schon auf der Baustelle entdeckt werden – erst sehr viel später, d.h. Jahre nach dem Einzug, zu Tage treten. Dann ist es sehr hilfreich, wenn man auf ein gut geführtes Bautagebuch zurückgreifen kann. Zudem muss ich befürchten, dass ich meinen Versicherungsschutz verliere, wenn ich mich auf eine Bauüberwachung nur auf Abruf einlasse.